Neues Messverfahren
Das wird neu mit WLTP
30. August 2018 agvs-upsa.ch – Ab 1. September müssen in die Schweiz importierte Neufahrzeuge über WLTP-Messwerte verfügen. WLTP steht für «Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure». Die Neuregelung betrifft alle neuen Personenwagen (Kategorie M1) sowie Lieferwagen und leichte Sattelschlepper bis 3,5 Tonnen (N1).
sco. Für den einzelnen Garagisten hat der Übergang von den NEFZ- auf die WLTP-Werte vor allem Auswirkungen auf zukünftige Angaben in Katalogen, Preislisten und der Energieetikette. Um das Informationsbedürfnis von Kundinnen und Kunden befriedigen zu können, nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten.
Warum wird der WLTP eingeführt?
Die mit dem bisher geltenden Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) gemessenen Verbrauchswerte und Emissionen werden im realen Fahrbetrieb oft deutlich überschritten. Das neue, realitätsnähere Verfahren soll die Abweichungen zwischen Alltags- und Laborbedingungen verringern.
Wie unterscheiden sich WLTP und NEFZ?
Die Messung erfolgt wie beim NEFZ-Verfahren unter Laborbedingungen. Markus Peter, Leiter Technik & Umwelt beim AGVS, erklärt: «Die neue Messmethode ist dynamischer, das heisst die Beschleunigung des Fahrzeuges auf dem Prüfstand erfolgt nicht gleichmässig, sondern – ähnlich dem realen Fahrverhalten – unregelmässiger. Der Test-Zyklus ist mit 23 km deutlich länger als der NEFZ mit 11 km. Der Anteil ausserstädtischer Fahrprofile mit höheren Geschwindigkeiten ist höher als beim NEFZ. Sonderausstattungen werden beim WLTP mitberücksichtigt, denn sie beeinflussen Gewicht, Aerodynamik und Energieverbrauch. Weiter werden die Schaltpunkte für manuelle Getriebe nicht mehr in Abhängigkeit der Geschwindigkeit vorgegeben, sondern individuell für jedes Fahrzeug bestimmt.»
Sind die Verbrauchswerte nach WLTP realistisch?
In den letzten Jahren ist die Schere zwischen NEFZ und Realbetrieb immer weiter aufgegangen. Verantwortlich dafür sind unter anderen der Fahrzeuggebrauch und das Fahrzeuggewicht, aber auch Faktoren wie Klima- oder Lichtanlage, die im Messverfahren nicht abgebildet werden, und natürlich auch Optimierungen der Hersteller, die spezifisch auf das NEFZ-Verfahren zugeschnitten sind. Es ist zu erwarten, dass sich die Abweichungen zwischen Verbrauch und Emissionen im Realbetrieb und unter Testbedingungen ungefähr halbieren werden – von derzeit 42 Prozent unter dem NEFZ auf rund 20 Prozent unter WLTP.
Wirkt sich die Umstellung auf WLTP für alle Modelle gleich aus?
Nein. Verbrauch und Emissionen von grossvolumigen Motoren werden voraussichtlich im Vergleich zu kleineren Motoren prozentual weniger stark steigen. Grund: Das Fahrprofil des Prüfzyklus erfordert einen geringeren Teil ihrer Leistung, sie müssen im Labortest weniger hochtourig gefahren werden.
Werden Dieselfahrzeuge unter WLTP und der neuen Abgasgesetzgebung sauberer?
Die neuen Abgasgesetzgebungen Euro 6 c/d umfassen neben der Berücksichtigung des WLTP auch ergänzende Schadstoffmessungen auf der Strasse (RDE) und die Verpflichtung der Hersteller, die Funktionen der Abgasreinigung in der Motorsteuerung offenzulegen. Die Bemühungen der Hersteller, die Abgasnachbehandlungssysteme zu optimieren, führen dazu, dass Dieselfahrzeuge zunehmend sauberer werden.
Was bedeutet RDE?
Seit September 2017 werden die im Labor durchgeführten WLTP-Messungen durch den sogenannten RDE-Test (Real Driving Emissions) ergänzt. Dabei werden Schadstoffemissionen wie Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx) sowie die Partikelzahl (PN) direkt auf der Strasse mit sogenannten PEMS-Messgeräten (Portable Emissions Measurement Systems) auf einer definierten Strecke ermittelt. Die daraus ermittelten Werte dürfen um den sogenannten Konformitätsfaktor über den Werten der Prüfstandsmessung liegen.
Welche Verbrauchs- und CO2-Werte müssen Händler in der Werbung und den Verkaufsunterlagen angeben?
Hier ändert sich (noch) nichts. Die aktuell gültigen Vorschriften bleiben in Kraft. Die NEFZ-Werte sind bis am 31. Dezember 2019 obligatorisch für die Angaben auf der Energieetikette, in der Werbung und den Verkaufsunterlagen. WLTP-basierte Angaben können zusätzlich gemacht werden. Die Umstellung auf WLTP bei der Energieetikette und den Angaben in der Werbung und den Verkaufsunterlagen erfolgt per 1. Januar 2020.