Sicherheit in der Werkstatt: Tipps vom Experten

Was fehl am Platz ist

Sicherheit in der Werkstatt: Tipps vom Experten

6. April agvs-upsa.ch – Ob Batteriesäure, Lacke oder Lösungsmittel: In einer Werkstatt finden sich zahlreiche Produkte, welche der Gesundheit der Mitarbeitenden schaden können. Daniel Fürst von der Geschäftsstelle der Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz des Auto- und Zweiradgewerbes (BAZ) erklärt im Interview, wie man mögliche Gesundheitsrisiken vermeiden kann und welchen Mehrwert eine BAZ-Mitgliedschaft bietet. 

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Für Schutzkleidung gilt gemäss Hersteller Mewa eine einfache Gleichung: Je bequemer sie ist, desto eher wird sie getragen. Foto: Mewa 

cst. Herr Fürst, was gilt es im Umgang mit ­Gefahrstoffen besonders zu beachten?
Daniel Fürst, Geschäftsstelle BAZ:
Verschiedene rechtliche Grundlagen verpflichten die Arbeitgeber zum Schutz ihrer Arbeitnehmenden. Das heisst, sie müssen alle Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Der Arbeitgeber trägt dafür die gesamte Verantwortung. Weiter muss dieser den Umweltschutz sicherstellen. Wenn intern das nötige Fachwissen zum sicheren Umgang mit gefährlichen Produkten fehlt, muss der Arbeitgeber Asa-Spezialisten beiziehen. Diese sind für die Mitglieder der Branchenlösung BAZ über die Fachstelle via Geschäftsstelle zugänglich. Eine hilfreiche Broschüre dazu hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) unter dem Namen «Sicherer Umgang mit chemischen Produkten im Betrieb» veröffentlicht.

Welche Schutzmassnahmen gilt es umzusetzen? 
Als erstes sollte ein alternatives Produkt gesucht werden, das unbedenklich ist. Ist dies nicht möglich, muss die Verantwortlichkeit geregelt werden: Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass jeder Betrieb, der mit gefährlichen Produkten arbeitet, eine Chemikalienansprechperson ernennen muss. Diese ist Ansprechperson für die Behörden und muss wissen, wer mit welchen Chemikalien wo arbeitet. Die Person muss die Zeit haben, sich um den korrekten Umgang zu kümmern.

Was müssen Mitarbeitende selbst beachten?
Sie müssen wissen, wie die persönliche Schutzausrüstung (PSA) anzuwenden ist. Dies ist leider nicht immer selbstverständlich. Auch das Tragen von Shorts und T-Shirts ist immer wieder ein Thema: Sind Arme und Beine nicht bekleidet, fehlt der erste Schutz. So können Spritzer von Batteriesäure und Lösungsmittel direkt wirken, das gilt auch für Staubbelastung der Haut beim Schleifen. In diesem Fall muss die PSA getragen werden und zwar so, wie der Hersteller sie vorschreibt und dem Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen ist. Die Tragpflicht muss vom Vorgesetzten durchgesetzt werden. 
 
Wie können Verantwortliche mögliche Gesundheitsrisiken im Alltag vorbeugen?
Wissen schützt! Die Mitarbeitenden sollten das Recht haben zu wissen, welche Stoffe die Haut oder die Lunge reizen und über kurz oder lang schädigen. Dies ist der erste Schritt, um zu verstehen, wann man sich schützen soll. Informieren Sie sich über neue Arbeitsprozesse und Methoden! Diese bringen oft auch weniger schädliche Stoffe zum Einsatz. Wenn gefährliche Produkte im Einsatz sind, sollen die Mitarbeiter im Umgang geschult werden. Machen Sie daraus keine Doktorarbeit. Definieren Sie einen regelmässigen Termin für wenige Minuten und erklären Sie Ihren Mitarbeitenden und Lernenden den korrekten Umgang von jeweils einem einzigen Produkt.

Wie unterstützt die BAZ Garagisten und Carrossiers im Umgang mit Gefahrstoffen?
Die BAZ stellt einerseits die nötigen organisatorischen Grundlagen zur Verfügung. Im Online-Tool Asa-Control können BAZ-Betriebe die Sicherheitsdatenblätter sammeln, Notfallpläne managen und Verzeichnisse pflegen. Dies ist übrigens nicht ein «nice to have», sondern gesetzliche Mindestanforderung an den Arbeitgeber. Weiter kann die BAZ-Geschäftsstelle für alle Anliegen kontaktiert werden. Wird beispielsweise im Betrieb umgebaut und es kommt eine Frage zum Arbeits- oder Gesundheitsschutz auf, sprich, welche Mindestanforderungen eine Lüftung des Lacklagers erfüllen muss, können die Mitglieder die entsprechenden Informationen bei uns einholen.

Welchen Mehrwert bietet sich BAZ-Betrieben?
Den organisatorischen Aufwand können wir für unsere Mitglieder deutlich reduzieren. Für die gesetzlichen vorgegebenen internen Kontrollen stellen wir entsprechende Check-Listen zur Verfügung. Der gesetzlich geforderte Standard kann also mit entsprechend tiefem Aufwand erfüllt werden. Weiter bieten wir für die Kontaktperson Arbeitssicherheit, die sogenannte Kopas, verschiedene Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Nicht zu unterschätzen ist die Support-Leistung für BAZ-Mitglieder: Bei Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz berät die Branchenlösung ihre Betriebe kompetent für eine konkrete Umsetzung in die Praxis.
 
Persönlich
Daniel Fürst ist seit 1. November 2020 Fachverantwortlicher Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der BAZ. Der Automobildiagnostiker arbeitete viele Jahre bei der Garage Zbinden & Käser in Büchslen FR, ehe er 2010 zu BMW (Schweiz) wechselte. Zuletzt war er dort als Programm-Manager technisches Training verantwortlich für das Qualifizierungskonzept mit Fokus auf Alternativantriebe. Daniel Fürst war zudem Kursleiter für überbetriebliche Kurse bei der AGVS-Sektion Freiburg.
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