Teilnahmeformulare für Garagisten

Links zum administrativen- und organisatorischen Ablauf


StVA Kanton St.Gallen                   StVA Appenzell Ausserrhoden



Obwohl die Formulare elektronisch ausgefüllt werden können, sind die handschriftlichen Unterschriften der Fachpersonen und der Gesuchsteller zwingend.
 


Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV)


Jeder berechtigte Fachbetrieb kann die Behebung der Mängel, die während einer amtlichen Fahrzeugprüfung festgestellt wurden, bestätigen, sofern diese in der eigenen Werkstatt repariert wurden. Diese Bestätigung hat die Wirkung einer amtlichen Nachkontrolle. Das Reperaturbestätigungs-Verfahren ist den Mitgliedern der AGVS Sektion St.Gallen, Appenzell und Fürstentum Liechtenstein vorbehalten.

Teilnahmeformular 2024 (RBV)
Teilnahmeformular 2025 (RBV)
 


Nachkontrollen (NK)
Jeder berechtigte Fachbetrieb kann die Behebung der Mängel, die während einer amtlichen Fahrzeugprüfung festgestellt wurden, bestätigen. Dies gilt auch für Reperaturen, die durch Dritte ausgeführt wurden. Diese Bestätigung hat die Wirkung einer amtlichen Nachkontrolle. Das Nachkontroll-Verfahren steht auch Nichtmitgliedern der AGVS Sektion St.Gallen, Appenzell und Fürstentum Liechtenstein offen, sofern sie alle Kriterien zur Teilnahme erfüllen.


Teilnahmeformular für Nachkontrollen 2024
Teilnahmeformular für Nachkontrollen 2025

Betriebliches Anforderungsprofil leichte Fahrzeuge (Anhang 1) 2024
Betriebliches Anforderungsprofil leichte Fahrzeuge (Anhang 1) 2025

Betriebliches Anforderungsprofil schwere Fahrzeuge (Anhang 2) 2024
Betriebliches Anforderungsprofil leichte Fahrzeuge (Anhang 2) 2025
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