Gute News betreffend U-Nummer
Fahrten in Deutschland unbefristet möglich
30. April 2024 agvs-upsa.ch – Gute Nachrichten zum Monatsende. Fahrten mit dem Händlerschild nach Deutschland sind neu unbefristet möglich. Die Vereinbarung, die Ende 2024 ausgelaufen wäre, wird nun in eine unbefristete umgewandelt.
Foto: Zoll
pd. Das Bundesamt für Strassen (Astra) und das deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben eine unbefristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet. So sind Fahrten mit Schweizer Händlerschildern in Deutschland neu unbefristet möglich. Diese Vereinbarung gilt ab dem 1. Mai 2024 und löst die befristete Vereinbarung vom 1. Juli 2021 ab.
Die neue, unbefristete Vereinbarung gilt für schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise und die zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern») sowie für deutsche Fahrzeugscheine für rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Oldtimerkennzeichen. Sie stützt sich auf den neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag, der im Jahr 2022 abgeschlossen wurde und ebenfalls am 1. Mai 2024 in Kraft treten wird.
Mit dem Inkrafttreten der neuen unbefristet gültigen Vereinbarung wird die bisherige befristete Durchführungsvereinbarung vom 1. Juli 2021 aufgehoben. Weiterhin verboten bleibt der Import von ausländischen Fahrzeugen mit Schweizer Händlerschildern, da Schweizer Händlerschilder nur an Fahrzeugen mit Standort in der Schweiz verwendet werden dürfen.
Christian Oschwald von der Zentral-Garage in Thayngen profitierte schon von der vorübergehenden Vereinbarung. Foto: AGVS-Medien
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pd. Das Bundesamt für Strassen (Astra) und das deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben eine unbefristete Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von diversen länderspezifischen Fahrzeugausweisen und Kontrollschildern unterzeichnet. So sind Fahrten mit Schweizer Händlerschildern in Deutschland neu unbefristet möglich. Diese Vereinbarung gilt ab dem 1. Mai 2024 und löst die befristete Vereinbarung vom 1. Juli 2021 ab.
Die neue, unbefristete Vereinbarung gilt für schweizerische Kollektiv-Fahrzeugausweise und die zugehörigen Händlerschilder («U-Nummern») sowie für deutsche Fahrzeugscheine für rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und rote Oldtimerkennzeichen. Sie stützt sich auf den neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrag, der im Jahr 2022 abgeschlossen wurde und ebenfalls am 1. Mai 2024 in Kraft treten wird.
Mit dem Inkrafttreten der neuen unbefristet gültigen Vereinbarung wird die bisherige befristete Durchführungsvereinbarung vom 1. Juli 2021 aufgehoben. Weiterhin verboten bleibt der Import von ausländischen Fahrzeugen mit Schweizer Händlerschildern, da Schweizer Händlerschilder nur an Fahrzeugen mit Standort in der Schweiz verwendet werden dürfen.
Christian Oschwald von der Zentral-Garage in Thayngen profitierte schon von der vorübergehenden Vereinbarung. Foto: AGVS-Medien
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Daniel Weisses 2. Mai 2024 - 17:19